Haushaltsantrag der CDU auf außerplanmäßige Erhöhung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen im Landkreis Göttingen Der Landkreis Göttingen ist als Träger allein verantwortlich für die Kindertagespflege, für Tagesmütter und /-väter. Die Tagespflege ist gesetzlich gleichgestellt mit KiTas. Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz können Kinder bei fehlenden KiTaplätzen von Tagesmüttern- und -vätern betreut werden. Insbesondere für die Allerkleinsten sind die Tagespflegestellen eine von Eltern sehr nachgefragte Einrichtung, da der Familiencharakter besser gewahrt werden kann als in größeren KiTas. Die höhere Flexibilität für Randzeitenbetreuung bei Tagespflegepersonen macht die Einrichtungen zusätzlich attraktiv und unentbehrlich zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Der Bedarf ist jedoch mit dem Angebot nicht deckungsgleich, dies liegt maßgeblich an den derzeit geltenden Rahmenbedingungen. Mit einem Antrag zum Haushalt 2023/2024 des Landkreises fordert die CDU eine Erhöhung der Sachmittel um 0,40 € in allen Stufen sowie eine Erhöhung der Förderleistungen um 7,9 %, jedoch mindestens um 0,70 € in allen Stufen.
Dazu der jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Markus Jerrentrup: „Die deutliche Mehrheit der Tagespflegepersonen bieten ihre Betreuungsleistung als Selbstständige an. Der Stundenverrechnungssatz der meisten Tagespflegepersonen beträgt aktuell 26,50 €. Dies ist keineswegs kostendeckend und entspricht nicht dem Gleichheitsgrundsatz in Bezug auf die finanzielle Ausstattung der Kindertageseinrichtungen. In intensiven Gesprächen mit Tagespflegepersonen wurde bereits von einigen angekündigt, die selbstständige Tätigkeit aufgrund der schlechten finanziellen Rahmenbedingungen und der zusätzlichen Verkleinerung der Gruppengrößen laut NKiTag aufzugeben. Um diesen Exit zu vermindern und die Sicherstellung der Betreuung und eine angestrebte Gleichbehandlung herzustellen, ist eine außerplanmäßige Erhöhung der Mittel notwendig. Durch die notwendige Anpassung der Geldleistungen würde der Stundenverrechnungssatz beispielsweise in der Stufe 1 auf 32,00 € steigen, der Landkreis Göttingen nähert sich so der Gleichbehandlung von Tagespflegepersonen und Kindertageseinrichtungen an.“ Jerrentrup schließt: „In welche Gemeinde man auch hört, die vorhandenen Plätze in KiTas-, Krippen und Kindertagespflege reichen nicht aus. Wir werben um die Unterstützung unseres Antrags in der Sitzung des Kreistages vom 08. März 2023. Die Kindertagespflege leistet einen Beitrag von zentraler gesellschaftlicher Relevanz. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist zudem nicht zuletzt aus gesamtwirtschaftlicher Sicht aufgrund des Fachkräftemangels notwendig.“ gez. Markus Jerrentrup – Jugendpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion