PM und Antrag CDU-Fraktion fordert Pilotprojekt für verpflichtende Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Landkreis Göttingen

Die CDU-Kreistagsfraktion Göttingen setzt sich für die Einführung von verpflichtenden
Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Landkreis Göttingen ein. In den
Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration am 30. Oktober 2024 wird die
CDU einen entsprechenden Antrag zur Abstimmung stellen. Ziel ist es, ein Pilotprojekt zur
Beschäftigung von Menschen im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) im
Landkreis Göttingen gemeinsam mit Kommunen, Kirchen und sozialen Trägern zu starten.
„Mit der Einführung von Arbeitsgelegenheiten schaffen wir eine sinnvolle Tagesstruktur für
Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und fördern gleichzeitig ihre Integration in die Gesellschaft und
den Arbeitsmarkt“, erklärt Andreas Körner, Fraktionsvorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion Göttingen.
„Arbeit ist die beste Form der Integration. Sie hilft, Sprachbarrieren abzubauen, soziale Kontakte zu
knüpfen und die Menschen aktiv in unsere Gesellschaft einzubinden.“

Das geplante Pilotprojekt sieht vor, dass volljährige Geflüchtete, die nicht durch Sprach- oder
Integrationskurse oder reguläre Arbeit gebunden sind und keine kleinen Kinder betreuen oder an
psychischen oder physischen Erkrankungen leiden, bis zu vier Stunden täglich gemeinnützige Arbeiten
übernehmen. Dazu zählen Tätigkeiten wie die Reinigung von Gemeinschaftsunterkünften,
Winterdienste, Rasenmähen oder die Unterstützung bei der Grünpflege in den Kommunen. Für ihre
Arbeit sollen Asylbewerberinnen und Asylbewerber eine Aufwandsentschädigung von einem Euro pro
Stunde erhalten, zusätzlich zu ihrem Regelsatz.

„Unser Ziel ist es, Asylbewerberinnen und Asylbewerber frühzeitig an den deutschen Arbeitsmarkt
heranzuführen und ihnen durch praktische Arbeiten eine Perspektive zu bieten“, so Körner weiter. „Wir
wissen, dass die rechtlichen Grundlagen für verpflichtende Arbeitsgelegenheiten durch die Änderung
des § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes im Februar 2024 geschaffen wurden. Andere Landkreise
wie Greiz, Saale-Orla, Mansfeld-Südharz, Burgenland und Günzburg haben bereits erfolgreich ähnliche
Maßnahmen umgesetzt.“

Andreas Körner betont die Wichtigkeit der Integration durch Arbeit: „Durch die tägliche Arbeit und den
Austausch mit anderen Menschen können Sprachbarrieren überwunden werden, was für eine
erfolgreiche Integration essenziell ist. Gleichzeitig wird die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht, wenn
Menschen im Leistungsbezug des AsylbLG von Beginn an einen sichtbaren Beitrag zur Gesellschaft
leisten.“

Bei unbegründeter Verweigerung oder Abbruch der Arbeitsgelegenheit durch die Asylbewerberinnen
und Asylbewerber sollen Sanktionen in Form von Leistungskürzungen bis zu 180 Euro im Monat
erfolgen. „Wir setzen auf eine klare Erwartungshaltung: Wer gesund und arbeitsfähig ist, soll sich
beteiligen. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der Verantwortung gegenüber
der Gesellschaft“, erklärt Körner abschließend. Die CDU-Kreistagsfraktion Göttingen hofft auf eine
breite Unterstützung des Antrags und einen zügigen Start des Pilotprojekts, um langfristig die Integration
von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern im Landkreis Göttingen zu fördern.

gez.
Andreas Körner Fraktionsvorsitzender CDU-Kreistagsfraktion Göttingen

 

 

Antrag
Zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration am 30.10.2024, zur
Sitzung des Kreisausschusses am 21.11.2024 sowie zur Sitzung des Kreistages am
21.11.2024.

Umsetzung einer Arbeitspflicht für Personen im Leistungsbezug
des AsylbLG im Landkreis Göttingen

Der Kreistag möge beschließen:
1.) Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
ein Pilotprojekt zur Beschäftigung von Personen im Leistungsbezug des AsylbLG im
Landkreis Göttingen gemeinsam mit den Kommunen, Kirchen und sozialen Trägern
umzusetzen. Das Pilotprojekt sollte mit dem Ziel einer landkreisweiten Umsetzung
zunächst in den Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften gestartet
werden.

2.) Herangezogen werden können volljährige Geflüchtete, die nicht bereits durch Sprach- oder Integrationskurse sowie reguläre Jobs gebunden sind, kleine Kinder betreuen
oder psychische und physische Erkrankungen haben.

3.) Der Arbeitseinsatz soll bis zu vier Stunden täglich betragen, dafür erhalten
Asylsuchende pro Stunde eine Aufwandsentschädigung von 1 Euro zusätzlich zu ihrem
Regelsatz soweit der Leistungsberechtigte nicht im Einzelfall höhere notwendige Aufwendungen nachweist, die ihm durch die Wahrnehmung der Arbeitsgelegenheit
entstehen. Eine Auszahlung sollte möglichst zeitnah über die Bezahlkarte erfolgen. Der
Einsatz gilt für Arbeiten wie die Reinigung von Gemeinschaftsunterkünften,
Winterdienst, Rasenmähen oder der Unterstützung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der kommunalen Bauhöfe bei der Grünpflege oder gemeinnütziger Hilfe in
den Kommunen. Wird die Arbeitsgelegenheit vom Leistungsberechtigten unbegründet
verweigert oder abgebrochen, sanktioniert der Landkreis dieses Verhalten mit einer
Leistungskürzung von bis zu 180 Euro im Monat.

Begründung:
Die Einführung einer Arbeitspflicht für Personen im Leistungsbezug des
Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) im Landkreis Göttingen zielt darauf ab,
Asylbewerberinnen und -bewerbern von Anfang an eine Arbeitsstruktur zu bieten, um ihre
Integration zu fördern und sie auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Dies gilt sowohl für
diejenigen, die eine langfristige Bleibeperspektive haben, als auch für diejenigen, die
wahrscheinlich keinen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland erhalten werden. Damit kann
auch die Akzeptanz in der Bevölkerung gesteigert werden.

Die rechtlichen Grundlagen für eine Arbeitspflicht sind durch die Änderung des § 5 des
Asylbewerberleistungsgesetzes im Februar 2024 ausreichend gegeben. Andere Landkreise
wie Greiz, Saale-Orla, Mansfeld-Südharz, Burgenland und Günzburg haben bereits
entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Die Einführung einer Arbeitspflicht unterstützt die
Integration der Migranten durch praktische Arbeiten wie die Pflege von Parkanlagen in
Kombination mit Sprachkursen. Solche Tätigkeiten erleichtern den Einstieg in den
Arbeitsmarkt, indem sie Menschen im Leistungsbezug des AsylbLG eine Tagesstruktur bieten
und sie schrittweise an die Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes heranführen.

Auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil unterstützt in einem Interview mit der “Bild”-Zeitung
die Einführung einer Arbeitspflicht für Asylbewerber sowie das Recht von Kommunen,
Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Dies ist ebenfalls eine zentrale
Forderung des Deutschen Landkreistags: “Wer gesund ist und nicht gehandicapt ist, muss
arbeiten. Eine Arbeitspflicht muss her”, sagte Verbandspräsident Reinhard Sager der “Bild”-
Zeitung. Durch die tägliche Arbeit und den Austausch mit anderen Menschen können
Sprachbarrieren überwunden werden, was für eine erfolgreiche Integration essenziell ist.
Ziel bleibt jedoch, Menschen im Leistungsbezug des AsylbLG in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungen zu bringen. In Zeiten, in denen vielerorts Arbeitskräfte fehlen, können diese verpflichtenden Arbeitsgelegenheiten während des Asylverfahrens wichtige Grundsteine für
eine spätere erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt legen.
Gegenwärtig ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt stark eingeschränkt.

Asylbewerberinnen und -bewerber dürfen grundsätzlich erst nach drei Monaten arbeiten,
wobei diese Frist für Menschen in Aufnahmeeinrichtungen ohne minderjähriges Kind auf neun
Monate verlängert wird. Geduldete oder Personen mit minderjährigem Kind dürfen nach sechs
Monaten einer Arbeit nachgehen. Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die
ihren Asylantrag nach August 2015 gestellt haben, haben in der Regel keinen Zugang zum
Arbeitsmarkt.

Mit der Einführung einer Arbeitspflicht können Personen im Leistungsbezug des AsylbLG von
Beginn an einen sinnvollen Beitrag zur Gesellschaft leisten und ihre Chancen auf eine
Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft langfristig verbessern. Arbeit ist nach wie
vor die beste Form der Integration und hilft, die Menschen aktiv in die Gesellschaft
einzubinden.

gez.
Andreas Körner
Fraktionsvorsitzender
CDU-Fraktion