PM „Keine Kompromisse beim Bevölkerungs- und Katastrophenschutz“ – Stand der Vorbereitung des bundesweiten Warntags am 08. September 2022

Mit einer Anfrage zur kommenden Sitzung des Kreistages am 11.05.2022 will die CDU-Fraktion klären, inwieweit ein vergleichbares flächendeckendes Schutzniveau der Bevölkerung im Landkreis Göttingen im Katastrophenfall mit verschiedenen Warnsystemen besteht. Nach der Absage des bundesweiten Warntags 2021 soll am Donnerstag, dem 08. September 2022, ein neuer Anlauf einer Probe der Warnmittel zum Bevölkerungsschutz von Bund und Ländern, teilnehmenden Kreisen sowie kreisfreien Städten und Gemeinden durchgeführt werden. Bürgerinnen und Bürger sollen auf unterschiedlichen Wegen wie Radio und Fernsehen, Anzeigetafeln oder Warn-Apps benachrichtigt werden. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, sollen parallel alle verfügbaren kommunalen Warnmittel, darunter auch Sirenen ausgelöst werden.

Dazu die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU, Karin Wode aus Hattorf: „Im Altkreis Osterode ist das Thema eines flächendeckenden Bevölkerungsschutzes besonders dringlich, vielerorts wurden alte Sirenenanlagen stillgelegt. Gemeinsam mit unserem Samtgemeindebürgermeister für Hattorf am Harz, Henning Kunstin, setzen wir uns vor Ort dafür ein, das Warn- und Sirenennetz auszubauen bzw. wieder instand zu setzen. Im Ernstfall muss die Bevölkerung durch ein Zusammenspiel vielfältiger Warn- und Meldesysteme erreicht werden. Sirenen sind laut und innerhalb eines großen Umkreises zu hören. Wir wollen klären, ob der für Katastrophenschutz zuständige Landkreis uns bei der Ertüchtigung unterstützt und sich an den anfallenden Kosten beteiligt, so wie es nach der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 in Aussicht gestellt worden ist. Die Gemeinden, in denen Sirenen deaktiviert worden sind, brauchen dringend Planungssicherheit. Die Sirenen müssen wieder in Betrieb genommen werden.“

Der finanzpolitische Sprecher der CDU, Harm Adam aus Bovenden ergänzt: „Für die CDU steht fest, dass es keine Kompromisse beim Bevölkerungs- und Katastrophenschutz geben kann. Um die Bevölkerung schnell und zuverlässig zu warnen, ist aus unserer Sicht ein kreisumfassendes Sirenennetz notwendig. Bei Großbränden, Unwetter oder andere Gefahrensituationen kann Schnelligkeit entscheiden. Im Zweifel muss die Bevölkerung auch aus dem Schlaf gerissen werden können. Damit am bundesweiten Warntag am 08. September 2022 in allen Ortsteilen ein gleichwertiges Schutzniveau mit entsprechender Sirenenausstattung besteht, sollte alles darangesetzt werden, dass die Sirenen flächendeckend wieder in Betrieb genommen werden.“

 

gez.      Karin Wode                                          Harm Adam

Wirtschaftspolitische Sprecherin                        Finanzpolitischer Sprecher

CDU-Fraktion                                                   CDU-Fraktion

 

 

Anfrage
zur Sitzung des Kreistages am 11.05.2022

Bevölkerungsschutz durch Sirenen – Stand der Vorbereitung des bundesweiten Warntags am 08. September 2022

Sehr geehrter Herr Landrat Riethig,
nach der Absage des bundesweiten Warntags 2021 soll am Donnerstag, dem 08. September 2022, ein neuer Anlauf einer Probe der Warnmittel zum Bevölkerungsschutz von Bund und Ländern, teilnehmenden Kreisen sowie kreisfreien Städten und Gemeinden durchgeführt werden.
Bürgerinnen und Bürger sollen auf unterschiedlichen Wegen wie Radio und Fernsehen, Anzeigetafeln oder Warn-Apps benachrichtigt werden. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, sollen parallel alle verfügbaren kommunalen Warnmittel, darunter auch Sirenen ausgelöst werden.
Um den größtmöglichen Schutz der Bevölkerung sowie einen gelungenen Ablauf des Aktionstages zu gewährleisten, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1.) Ein flächendeckendes elektronisches Sirenensystem im gesamten Landkreis ist notwendig, um die Bevölkerung unabhängig von Endgeräten im Ernstfall verlässlichwarnen zu können. Sind Ihnen Kommunen im Kreisgebiet bekannt, die derzeit nicht
über ein derartiges System verfügen?
2.) Im Altkreis Osterode sind alte Sirenen oft stillgelegt. Mit welchen Mitteln wird ein
gleichwertiges Schutzniveau der Bevölkerung im gesamten Landkreis gewährleistet?
3.) Als Träger der Katastrophenschutzbehörden ist der Landkreis unmittelbar für die
Bekämpfung von Katastrophen zuständig. Inwieweit beteiligt sich der Landkreis an
den Kosten für ein flächendeckendes Warnsystem durch Sirenen?
4.) Inwieweit beteiligt sich der Landkreis an der Wiederaktivierung der
Sirenenausstattung der kreisangehörigen Städte und Gemeinde?
5.) In welchem Maße unterstützt der Landkreis die kreisangehörigen Städte und
Gemeinde bei der digitalen Alarmierung?
Mit freundlichen Grüßen
Karin Wode Harm Adam
Wirtschaftspolitische Sprecherin Finanzpolitischer Sprecher
CDU-Fraktion CDU-Fraktion